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Einstieg in die Freiberuflichkeit |
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Am Beispiel einer freiberuflich tätigen diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, die im Rahmen ihres eigenverantwortlichen und interdisziplinären Tätigkeitsbereiches Informationen über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen - wozu ua die Ernährungsberatung bei gesunden Erwachsenen und Kindern gehörte – anbot, stellte Frau Mag. Dr. Gertrude Allmer in ihrem auf der Homepage des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes vom 20.01.2003 veröffentlichten Artikel die rechtlichen Möglichkeiten der freiberuflich tätigen diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen dar (http://www.oegkv.at/recht/ga2003/ernaehrungsberatung.htm). Diese waren im zitierten Fall vom Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs insoweit angezweifelt worden, als sie in einer Presseinformation (Juli 2002) darauf aufmerksam machten, dass seit 01. 08. 2002 gesetzlich ua geregelt sei, dass nach § 119 GewO 2002 zur Ausübung von Ernährungsberatung nur jene Personen berechtigt seien, die die erfolgreich Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die Ausbildung zur Diätassistentin nachweisen können.
Frau Mag Dr Gertrude Allmer stellte abschließend fest: „Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz führt im § 3 Abs 3 ausdrücklich aus, dass die der Gewerbeordnung 1994 unterliegenden Tätigkeiten vom GuKG nicht berührt sind. Damit korrespondiert die gewerberechtliche Bestimmung, nämlich dass gemäß § 2 Abs 2 Z 11 GewO die Bestimmungen der Gewerbeordnung auf die Berufsausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege nicht anzuwenden sind.“
Daraus folgerte sie, dass - die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich ua die Gesundheitsförderung und –beratung im Rahmen der Pflege umfasst, sowie die Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen; und - die freiberuflich tätige diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester ist berufsrechtlich legitimiert, im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereiches, Informationen über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen anzubieten, und Ernährungsberatung im Rahmen der Gesundheitsbildung durchzuführen.
Wir sehen daraus, wie umfassend die Möglichkeiten unserer freiberuflichen Tätigkeit sind. Wir sehen aber auch wie sehr umkämpft der Markt wird und wie sehr Unwissenheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen den Zugang zu diesem Markt erschwert.
Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den in Fallbeispiel dargestellten Bereich der Ernährungsberatung, sondern auf eine Vielzahl konkurrierender Berufgruppen wie bspw Lebens- und Sozialberatung, Physiotherapie, , Psychotherapie, etc wo sich die Tätigkeitsfelder teilweise überschneiden können.
Wir sind also um unseren Marktanteil ausweiten zu können aufgefordert diese Segmente auch auszufüllen und anzubieten. Wir müssen hiezu einen Umdenkprozess einleiten, uns von einer auf die „klassische“ Pflege beschränkten Sichtweise fortbewegen und diese anderen Aufgabenbereiche für uns entdecken und uns damit auch identifizieren.
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Coaching in der
Pflege:
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Coaching ist ein ausgezeichnetes Instrument in der Pflegeberatung und Schulung ,besonders im extramuralen Bereich, um Patienten in ihrer Ganzheit wahrzunehmen und in ihrer Compliance zu unterstützen.
Die Krankenpflegefachkraft berät bei Problemstellungen und begleitet den Veränderungsprozess von außen. Die Krankenpflegefachkraft ist der Pflege Coach der sich für die besonderen Inhalte bei Erkrankungen interessiert.
Auch für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie z. B. Diabetes, Asthma, Multiple Sklerose, Rheuma, Parkinson, Inkontinenz , Erkrankungen aus dem psychiatrischen und psychosomatischen Formenkreises, usw. ist Coaching eine geeignete Beratungsform um zu guten Einsichten und Lösungen zu kommen.
Der Begriff „Coach“ kommt aus der Welt des Sports. Jeder Spitzensportler hat heutzutage einen Coach. Die wesentliche Aufgabe eines guten Coaches ist es, das Beste aus dem jeweiligen Sportler herauszuholen und ihn damit zu seiner Höchstform zu führen. Auch in anderen Bereichen müssen immer wieder Bestleistungen erbracht werden. So profitieren also auch Führungskräfte, BeraterInnen, TrainerInnen, LehrerInnen, Ärzte, Krankenpflegefachkräfte, SozialarbeiterInnen usw. von qualifiziertem Coaching und in unserem Fall eben Patienten.
Coaching stützt sich auf die Erkenntnisse der Personenzentrierten Psychotherapie von Carl Rogers, der zufolge es drei Grundhaltungen bedarf um hilfreich zu sein: - Empathie (Einfühlungsvermögen), - uneingeschränkte Akzeptanz und Wertschätzung und - Kongruenz (Äußerung der Person stimmt mit der inneren Haltung überein)
Coaching leitet einen Veränderungsprozess ein. Der Pflege-Coach begleitet diesen bei weiteren Fragestellungen, mischt sich aber in die laufende Veränderungen nicht aktiv selbst ein. Die Lösung wird vom Klienten gefunden, der Pflege-Coach führt diesen vom Problem zur eigenen Lösung durch Entwicklung neuer Gedankengänge und Überlegungen und somit zu einer Akzeptanz und verbesserten Compliance.
Bei einer Prozessberatung gibt es keine direkten oder vorgefertigten Lösungsvorschläge. Der Pflege-Coach forciert die systematische Aufarbeitung von Problemursachen – ein Vorhaben, das vom Klienten alleine − schon aus Zeitmangel − nur unzureichend bewältigt werden kann. Coaching dient daher nicht nur der Bearbeitung von Problemsymptomen, sondern zum Erkennen und Lösen der zum Problem führenden Prozesse.
Coaching ist prozessorientiert, stärkt die vorhandenen Ressourcen, ist aber auch hilfreich um Ressourcen zu stärken und ein klar definiertes Ziel zu erreichen.
Coaching-Ziele sind die Steigerung von Selbstkompetenz und Sozialkompetenz, Zugang zum eigenen Potential und zur eigenen Kreativität finden, Krisen und Veränderungsprozesse bewältigen und Blockaden lösen, die hindern, Ziele zu erreichen.
Ein Grundziel des Coachings ist die Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung von Verantwortung, Bewusstsein und Selbstreflexionsvermögen. Hinter diesen − oft als Floskeln missbrauchten − Begriffen findet sich folgender Gedanke:
Der Pflege-Coach hilft dabei Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Die vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse des Klienten werden eingesetzt und entwickelt. Ziel des Coaching-Prozesses ist damit immer, Wahrnehmung, Erleben und Verhalten zu verbessern bzw. zu erweitern. Der Coach macht sich als Feedbackgeber daher letztlich überflüssig.
Controlling durch freiberuflich tätige Pflegefachkräfte
.Laut Presse vom| 10. Jänner 2003 soll nach den Vorstellungen Gusenbauers das Pflegegeld in Form eines Schecks künftig ausbezahlt werden. Damit soll die Beschäftigung im Pflegebereich erhöht werden.
Mit dem Scheck soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigung in der Altenpflege erhöht und gleichzeitig ein Beitrag für die Bekämpfung der Schwarzarbeit geleistet wird. Aufgrund der höheren Lebenserwartung würden die Aufwendungen für das Pflegegeld steigen, durch einen Scheck, der nur zur Betreuung Betroffener eingelöst werden könnte, würde die Beschäftigung in der Altenpflege legal ablaufen.
Derzeit beziehen rund 282.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. Experten schätzen die Zahl der Pflegebedürftigen jedoch insgesamt auf etwa 540.000 Menschen, diese könnte sich bis zum Jahr 2011 weiter auf 800.000 erhöhen.
Diese dargestellte Situation weist nur auf ein Problem im Zusammenhang mit der Pflegegeldauszahlung hin, nämlich auf das der Schwarzarbeit. Ein weiteres Problem ist jedoch das des Missbrauchs zulasten des Pflegebedürftigen bzw. eine allfällige Unter- oder Überversorgung .
Um den Missbrauch des Pflegegelds zulasten des Pflegebedürftigen hintanzuhalten wäre auch beim jetzigen System eine höhere Qualitätskontrolle durch Pflegefachkräfte erforderlich. Dies könnte gut durch freiberuflich tätige Pflegefachkräfte, im Auftrag der pflegegeldauszahlenden Stellen geschehen. Die in Gründung befindliche ARGE der freiberuflichen Pflege des österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes sieht es als eine ihrer Aufgaben an, hier Vorarbeit zu leisten.
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